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Kommunikation mit ausländischen Behörden
- Steueramt
- Eintrag der Subjekte (selbstständig erwerbstätige Personen, GmbHs, Angestellte);
- Schritte wie Freistellungsbescheinigung, Vorsteueranmeldung oder Bauabzugsteuer;
- Eintrag der ausgesandten Sub-Lieferanten, Ausstellung des Arbeitszertifikats im Ausland für Arbeitgeber, usw.
- Handwerkskammern – Ankündigung des Gewerbes
- Arbeitsamt – Meldung von ensendete Arbeitnehmer
- Handelsregister – GmbH, Betriebstätte Gründung
Konsultations- und Beratungsbeschäftigung
- Umfassende Beratung, Konsultationen und administrative Unterstützung für Subjekte, die den ausländischen Markt betreten, mit Bezug auf die Gesetzgebung des jeweiligen Landes; Rechte und Pflichten, die die Gesetzgebung des jeweiligen Staates anfordert und die mit dem Eintritt und der geplanten Betätigung auf dem gegebenen Markt zusammenhängen. U.a. in folgenden Bereichen
- Sozial- und Krankenversicherung
- Handwerksbereich
- Steuern
- Handelsrecht
- Arbeitsrecht
- Entsendung von Arbeitnehmer
- u.v.m.
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